Jagdgesellschaft Hüttlingen

Wildschäden

Grundbesitzer sind verpflichtet, zum Schutze ihrer Wälder, der landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztiere die zumutbaren Massnahmen zu treffen. Für den in einem Jagdrevier angerichteten Schaden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren durch jagdbare und nicht jagdbare Wildtiere haften, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Jagdpächter oder Kanton. Ausführliche Informationen finden sich unter der folgenden Internetadresse: https://jfv.tg.ch/jagd/wildschaeden.html/8714