Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Mittlerweile ist die ASP in Deutschland angekommen. Zuvor war die Erkrankung vor allem in osteuropäischen Ländern (u.a. Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland) aufgetreten. Sprünge der ASP über größere Entfernungen verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung in die Schweiz. Die Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Haus- und Wildschweine). Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten überleben. Die Afrikanische Schweinepest kann nicht auf den Menschen übertragen werden.
In der Schweiz gibt es ein Programm zur Früherkennung der ASP des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Alle krank erlegten, tot aufgefundenen oder im Strassenverkehr umgekommenen Wildschweine müssen auf ASP untersucht werden. Die Proben werden von den Jagdaufsehern und Jägern des jeweiligen Jagdreviers erhoben und von einem spezialisierten Labor untersucht. Die Jagdgesellschaft hat weiter die Wildschweineinstandsgebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Hüttlingen den Kantonsbehörden gemeldet. Drei Mitglieder der Jagdgesellschaft stellen sich für den kantonalen ASP-Pool Jagd zur Verfügung. Die bisherigen ASP-Proben aus dem Revier Hüttlingen waren zum Glück negativ.
Die Paarungszeit bei den Füchsen, Ranzzeit genannt, ist im Januar und Februar. Die Füchsin, auch Fähe genannt, bringt nach einer Tragezeit von 50 bis 52 Tagen im Schnitt 3 – 5 Junge zur Welt. Die Jungen sind bei der Geburt blind und haben ein Gewicht von 80 - 160 Gramm und sind damit etwa so gross wie ein Maulwurf. Nach 12 bis 14 Tagen öffnet der Nachwuchs die Augen. Im Alter von 4 bis 6 Wochen werden die Kleinen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 Monaten. Nach rund einem Jahr verlassen die Jungen die Mutter, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Ein heiseres Bellen in der Nacht dient der Kontaktaufnahme, Rüde und Fähe rufen sich zusammen. Die Rüden beteiligen sich mehr oder weniger an der Aufzucht der Jungen; in den meisten Fällen helfen sie, indem sie Raub herbeitragen.
In unseren Dörfern ist nachts der Steinmarder unterwegs. Er ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der gern klettert und auch mühelos eine Backsteinmauer erklimmt. Sein ungeniert lautes Benehmen auf Dachböden sowie die Schäden an Autos und Gebäuden machen ihn unbeliebt. Marder nutzen kleinste Lücken ab rund 5 Zentimetern und machen sich ihre Gänge und Nester im Isolationsmaterial von Gebäuden. Grundbesitzer dürfen Marder, die sie schädigen, in Gebäuden und Räumen ganzjährig erlegen. Beim Marder dürfte eine Marderfalle für den Lebendfang das Mittel der Wahl sein, da Totschlagfallen in der Schweiz nicht erlaubt sind. Grundsätzlich gilt für den Marder eine Schonzeit vom 16. Februar bis am 31. August. Die Wurfzeit ist in der Regel im April und Mai. Massnahmen von Grundeigentümern gegen Marder während der Aufzucht können zum Tod der Jungtiere führen, was oft sehr unangenehme Geruchsimmissionen zur Folge hat. Sie sollten deshalb ausserhalb der Schonzeit erfolgen. Nachhaltig helfen nur bauliche Massnahmen. Wichtig ist, dass mit einer Sanierung sämtliche Zugangsmöglichkeiten unterbunden werden. Dabei sind auch lose Ziegel zu befestigen und auf Gebäude überhängende Äste zurückzuschneiden.
Der Biber wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert ausgerottet. In den 1960er Jahren hat man ihn im Seebachtal ausgesetzt. In den vergangenen zehn Jahren wurde ein starkes Ansteigen der Population beobachtet. Die Thur ist heute vollständig besiedelt. Die Seitenarme werden ebenfalls vom Biber zurückerobert. Der Bestand im Kanton wird auf 300 - 350 Tiere geschätzt. In jüngster Zeit treten vermehrt Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen sowie Wasser- und Strassenbauten auf. Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Für die Vergütung der Schäden kommen Bund und Kanton (ohne Beteiligung der Jagdgesellschaften) auf. Der Biber gehört zur Ordnung der Nagetiere. Er ist ans Wasser gebunden und in der Nacht oder in der Dämmerung aktiv. Im Kanton Thurgau wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Informationsblatt erarbeitet hat. Anlaufstelle bei Konfliktfällen ist Roman Kistler, Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld.