Jagdgesellschaft Hüttlingen

Aktuell

Die Afrikanische Schweinepest nähert sich der Schweiz

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Mittlerweile ist die ASP in Deutschland angekommen. Zuvor war die Erkrankung vor allem in osteuropäischen Ländern (u.a. Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland) aufgetreten. Sprünge der ASP über größere Entfernungen verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung in die Schweiz. Die Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Haus- und Wildschweine). Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten überleben. Die Afrikanische Schweinepest kann nicht auf den Menschen übertragen werden.

In der Schweiz gibt es ein Programm zur Früherkennung der ASP des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Alle krank erlegten, tot aufgefundenen oder im Strassenverkehr umgekommenen Wildschweine müssen auf ASP untersucht werden. Die Proben werden von den Jagdaufsehern und Jägern des jeweiligen Jagdreviers erhoben und von einem spezialisierten Labor untersucht. Die Jagdgesellschaft hat weiter die Wildschweineinstandsgebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Hüttlingen den Kantonsbehörden gemeldet. Drei Mitglieder der Jagdgesellschaft stellen sich für den kantonalen ASP-Pool Jagd zur Verfügung. Die bisherigen ASP-Proben aus dem Revier Hüttlingen waren zum Glück negativ.

Weitere Informationen

Zeit der Gemeinschaftsjagden

Von Oktober bis Dezember finden im Kanton Thurgau Gemeinschaftsjagden statt. In Hüttlingen ist der Mittwoch der häufigste Wochentag für solche Jagden. Dabei wird ein bestimmter Bereich von Jägern umstellt. Das Wild, in erster Linie Reh- und Schwarzwild, wird von Treibern, die langsam durch den Wald gehen, in Bewegung versetzt. Zusätzlich werden Jagdhunde in den Einsatz geschickt, die das Wild aufspüren und durch ihren Laut, also ihr Bellen, anzeigen sollen, wo sich dieses befindet. Ziel ist es, dass das Wild den bejagten Bereich langsam verlässt, damit es sicher erlegt werden kann. Keinesfalls soll es in Panik versetzt oder gehetzt werden. Beim Anstellen der Schützen wird darauf geachtet, dass sich diese nicht gegenseitig und vor allem keine Aussenstehenden gefährden. Die Schützen sind in so grossen Abständen voneinander postiert, dass das Wild eine faire Chance hat. Hornsignale verkünden den Beginn und das Ende eines Triebs.

Max, der Dachs

Die AXA-Winterthur-Gruppe wirbt für die Verkehrssicherheit der Kinder mit Max, dem Dachs. Dachse gibt es auch in Hüttlingen. Man sieht sie aber selten. Dies hängt damit zusammen, dass sie fast ausschliesslich nachtaktiv sind, sich im Waldboden Dachsbauten graben und eine Winterruhe halten. Der Dachs gehört zur Familie der Marder. Charakteristisch ist die schwarz-weisse Zeichnung des Kopfes. Der Dachs ernährt sich von Fleisch und von pflanzlicher Kost. Auf seinem Speisezettel stehen unter anderem Regenwürmer. In Maisfeldern können sie Schäden anrichten. Die Hauptpaarungszeit liegt im Juli und August. Die Tragzeit beträgt sieben bis acht Monate. Somit werden die jungen Dachse im Februar oder März geboren.

Wildschäden auch durch Biber

Der Biber wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert ausgerottet. In den 1960er Jahren hat man ihn im Seebachtal ausgesetzt. In den vergangenen zehn Jahren wurde ein starkes Ansteigen der Population beobachtet. Die Thur ist heute vollständig besiedelt. Die Seitenarme werden ebenfalls vom Biber zurückerobert. Der Bestand im Kanton wird auf 300 - 350 Tiere geschätzt. In jüngster Zeit treten vermehrt Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen sowie Wasser- und Strassenbauten auf. Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Für die Vergütung der Schäden kommen Bund und Kanton (ohne Beteiligung der Jagdgesellschaften) auf. Der Biber gehört zur Ordnung der Nagetiere. Er ist ans Wasser gebunden und in der Nacht oder in der Dämmerung aktiv. Im Kanton Thurgau wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Informationsblatt erarbeitet hat. Anlaufstelle bei Konfliktfällen ist Roman Kistler, Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld.

Gute Hygiene schützt vor dem Fuchsbandwurm

Der Fuchsbandwurm ist ein kleiner Bandwurm, der beim Menschen eine lebensgefährliche Wurmerkrankung auslösen kann. Mit dem Kot von Fuchs und Hund, seltener von Katzen, können Eier der Bandwürmer ausgeschieden werden. Menschen stecken sich durch den Kontakt mit infizierten Tieren oder durch verunreinigte rohe Lebensmittel an. Das Infektionsrisiko ist tief. In der Schweiz kommt es bei Menschen jährlich zu etwa 10 bis 20 Neuerkrankungen. Betroffen ist vorwiegend die Leber. Zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit können Jahre verstreichen. Mögliche Infektionsquellen sind ungewaschene, roh konsumierte Beeren, Fallobst, Gemüse, intensiver Kontakt mit Erde oder Gras, direkter Kontakt mit Füchsen oder mit infizierten Hunden. Zur Vorbeugung wird empfohlen, bodennah wachsende Waldfrüchte (Beeren, Pilze usw.) sowie Gemüse, Salat und Beeren aus Freilandkulturen und Fallobst vor dem Verzehr gründlich zu waschen, oder besser noch zu kochen. Nach Arbeiten mit Erde sind die Hände gründlich zu waschen. Hunde, die Mäuse fangen, müssen monatlich entwurmt werden. Ob beim Menschen eine Infektion vorliegt, kann mit einer Blutuntersuchung geklärt werden, bevor die Krankheitssymptome auftreten. Solange sich die Infektion in einem Frühstadium befindet, kann der Parasit durch eine Operation meist vollständig entfernt werden. Ein Merkblatt für Hundehalter findet sich unter:
Merkblatt für Hundehalter