Jagdgesellschaft Hüttlingen

Aktuell

Die Afrikanische Schweinepest nähert sich der Schweiz

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Mittlerweile ist die ASP in Deutschland angekommen. Zuvor war die Erkrankung vor allem in osteuropäischen Ländern (u.a. Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland) aufgetreten. Sprünge der ASP über größere Entfernungen verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung in die Schweiz. Die Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Haus- und Wildschweine). Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten überleben. Die Afrikanische Schweinepest kann nicht auf den Menschen übertragen werden.

In der Schweiz gibt es ein Programm zur Früherkennung der ASP des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Alle krank erlegten, tot aufgefundenen oder im Strassenverkehr umgekommenen Wildschweine müssen auf ASP untersucht werden. Die Proben werden von den Jagdaufsehern und Jägern des jeweiligen Jagdreviers erhoben und von einem spezialisierten Labor untersucht. Die Jagdgesellschaft hat weiter die Wildschweineinstandsgebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Hüttlingen den Kantonsbehörden gemeldet. Drei Mitglieder der Jagdgesellschaft stellen sich für den kantonalen ASP-Pool Jagd zur Verfügung. Die bisherigen ASP-Proben aus dem Revier Hüttlingen waren zum Glück negativ.

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Marder können sehr lästig sein

In unseren Dörfern ist nachts der Steinmarder unterwegs. Er ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der gern klettert und auch mühelos eine Backsteinmauer erklimmt. Sein ungeniert lautes Benehmen auf Dachböden sowie die Schäden an Autos und Gebäuden machen ihn unbeliebt. Marder nutzen kleinste Lücken ab rund 5 Zentimetern und machen sich ihre Gänge und Nester im Isolationsmaterial von Gebäuden. Grundbesitzer dürfen Marder, die sie schädigen, in Gebäuden und Räumen ganzjährig erlegen. Beim Marder dürfte eine Marderfalle für den Lebendfang das Mittel der Wahl sein, da Totschlagfallen in der Schweiz nicht erlaubt sind. Grundsätzlich gilt für den Marder eine Schonzeit vom 16. Februar bis am 31. August. Die Wurfzeit ist in der Regel im April und Mai. Massnahmen von Grundeigentümern gegen Marder während der Aufzucht können zum Tod der Jungtiere führen, was oft sehr unangenehme Geruchsimmissionen zur Folge hat. Sie sollten deshalb ausserhalb der Schonzeit erfolgen. Nachhaltig helfen nur bauliche Massnahmen. Wichtig ist, dass mit einer Sanierung sämtliche Zugangsmöglichkeiten unterbunden werden. Dabei sind auch lose Ziegel zu befestigen und auf Gebäude überhängende Äste zurückzuschneiden.

Wildschäden auch durch Biber

Der Biber wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert ausgerottet. In den 1960er Jahren hat man ihn im Seebachtal ausgesetzt. In den vergangenen zehn Jahren wurde ein starkes Ansteigen der Population beobachtet. Die Thur ist heute vollständig besiedelt. Die Seitenarme werden ebenfalls vom Biber zurückerobert. Der Bestand im Kanton wird auf 300 - 350 Tiere geschätzt. In jüngster Zeit treten vermehrt Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen sowie Wasser- und Strassenbauten auf. Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Für die Vergütung der Schäden kommen Bund und Kanton (ohne Beteiligung der Jagdgesellschaften) auf. Der Biber gehört zur Ordnung der Nagetiere. Er ist ans Wasser gebunden und in der Nacht oder in der Dämmerung aktiv. Im Kanton Thurgau wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Informationsblatt erarbeitet hat. Anlaufstelle bei Konfliktfällen ist Roman Kistler, Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld.

Schonzeit bei den Wildschweinen

Von Anfang März bis Ende Juni gilt für die Wildschweine eine Schonzeit. Sie dürfen während dieser Phase nur sehr eingeschränkt und insbesondere nicht im Wald bejagt werden. Der Grund liegt beim Nachwuchs. Dieser kommt in der Zeit von März bis Mai nach einer Tragzeit von rund 115 Tagen zur Welt. Falls das Weibchen zu einer Rotte gehört, trennt es sich von dieser und geht seinen eigenen Weg, bis die Jungen groß genug sind, um mit der Rotte mitzuhalten. Das Weibchen wählt vor der Geburt sorgfältig den Ort für ein Geburtsnest aus. Diese so genannten Wurfkessel sind häufig in Richtung Süden exponiert, so dass sie von der Sonne erwärmt werden. Die Bache polstert das Nest mit Gras aus und baut anschließend eine Art Dach. Im Durchschnitt bringen Weibchen etwa sieben Jungtiere zur Welt. Weibchen verteidigen ihre Jungtiere energisch. Dabei kann es auch zu Angriffen auf Menschen kommen.

Die Zecken sind wieder aktiv

In der warmen Jahreszeit sind die Zecken, auch Holzböcke genannt, aktiv. Sie können Krankheitserreger übertragen, die zum Teil zu gefährlichen Krankheiten führen. Dazu gehören insbesondere die Bakterienerkrankung Lyme-Borreliose und die Viruserkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Seltener können Fälle von Ehrlichiose oder Babesiose auftreten. Die Region Frauenfeld gehört zu den FSME-Hochrisikogebieten. Für den Schutz vor FSME steht eine Impfung zur Verfügung.

Zecken halten sich in Bodennähe (bis ca. 80 cm ab Boden) auf. Es empfiehlt sich, geschlossene Schuhe und Hosen zu tragen. Weiter soll man auf den Wegen bleiben und nicht durch das Unterholz oder Wiesen streifen. Nach einem Spaziergang im Wald oder in Waldnähe sucht man am besten den Körper ab und entfernt die Tiere, bevor sie sich festgesaugt haben. Empfehlenswert ist es weiter, nach dem Aufenthalt im Wald zu duschen und sich kräftig mit dem Frotteetuch trocken zu reiben.

Es gibt seit kurzem Kleidungsstücke (u.a. Socken, Hemden, Hosen), die Zecken abwehren sollen.

Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.zecken.ch.