Jagdgesellschaft Hüttlingen

Aktuell

Die Afrikanische Schweinepest nähert sich der Schweiz

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Mittlerweile ist die ASP in Deutschland angekommen. Zuvor war die Erkrankung vor allem in osteuropäischen Ländern (u.a. Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland) aufgetreten. Sprünge der ASP über größere Entfernungen verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung in die Schweiz. Die Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Haus- und Wildschweine). Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten überleben. Die Afrikanische Schweinepest kann nicht auf den Menschen übertragen werden.

In der Schweiz gibt es ein Programm zur Früherkennung der ASP des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Alle krank erlegten, tot aufgefundenen oder im Strassenverkehr umgekommenen Wildschweine müssen auf ASP untersucht werden. Die Proben werden von den Jagdaufsehern und Jägern des jeweiligen Jagdreviers erhoben und von einem spezialisierten Labor untersucht. Die Jagdgesellschaft hat weiter die Wildschweineinstandsgebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Hüttlingen den Kantonsbehörden gemeldet. Drei Mitglieder der Jagdgesellschaft stellen sich für den kantonalen ASP-Pool Jagd zur Verfügung. Die bisherigen ASP-Proben aus dem Revier Hüttlingen waren zum Glück negativ.

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Marder können sehr lästig sein

In unseren Dörfern ist nachts der Steinmarder unterwegs. Er ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der gern klettert und auch mühelos eine Backsteinmauer erklimmt. Sein ungeniert lautes Benehmen auf Dachböden sowie die Schäden an Autos und Gebäuden machen ihn unbeliebt. Marder nutzen kleinste Lücken ab rund 5 Zentimetern und machen sich ihre Gänge und Nester im Isolationsmaterial von Gebäuden. Grundbesitzer dürfen Marder, die sie schädigen, in Gebäuden und Räumen ganzjährig erlegen. Beim Marder dürfte eine Marderfalle für den Lebendfang das Mittel der Wahl sein, da Totschlagfallen in der Schweiz nicht erlaubt sind. Grundsätzlich gilt für den Marder eine Schonzeit vom 16. Februar bis am 31. August. Die Wurfzeit ist in der Regel im April und Mai. Massnahmen von Grundeigentümern gegen Marder während der Aufzucht können zum Tod der Jungtiere führen, was oft sehr unangenehme Geruchsimmissionen zur Folge hat. Sie sollten deshalb ausserhalb der Schonzeit erfolgen. Nachhaltig helfen nur bauliche Massnahmen. Wichtig ist, dass mit einer Sanierung sämtliche Zugangsmöglichkeiten unterbunden werden. Dabei sind auch lose Ziegel zu befestigen und auf Gebäude überhängende Äste zurückzuschneiden.

Max, der Dachs

Die AXA-Winterthur-Gruppe wirbt für die Verkehrssicherheit der Kinder mit Max, dem Dachs. Dachse gibt es auch in Hüttlingen. Man sieht sie aber selten. Dies hängt damit zusammen, dass sie fast ausschliesslich nachtaktiv sind, sich im Waldboden Dachsbauten graben und eine Winterruhe halten. Der Dachs gehört zur Familie der Marder. Charakteristisch ist die schwarz-weisse Zeichnung des Kopfes. Der Dachs ernährt sich von Fleisch und von pflanzlicher Kost. Auf seinem Speisezettel stehen unter anderem Regenwürmer. In Maisfeldern können sie Schäden anrichten. Die Hauptpaarungszeit liegt im Juli und August. Die Tragzeit beträgt sieben bis acht Monate. Somit werden die jungen Dachse im Februar oder März geboren.

Wildschäden auch durch Biber

Der Biber wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert ausgerottet. In den 1960er Jahren hat man ihn im Seebachtal ausgesetzt. In den vergangenen zehn Jahren wurde ein starkes Ansteigen der Population beobachtet. Die Thur ist heute vollständig besiedelt. Die Seitenarme werden ebenfalls vom Biber zurückerobert. Der Bestand im Kanton wird auf 300 - 350 Tiere geschätzt. In jüngster Zeit treten vermehrt Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen sowie Wasser- und Strassenbauten auf. Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Für die Vergütung der Schäden kommen Bund und Kanton (ohne Beteiligung der Jagdgesellschaften) auf. Der Biber gehört zur Ordnung der Nagetiere. Er ist ans Wasser gebunden und in der Nacht oder in der Dämmerung aktiv. Im Kanton Thurgau wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Informationsblatt erarbeitet hat. Anlaufstelle bei Konfliktfällen ist Roman Kistler, Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld.

Die Brunft der Rehe bringt Unruhe ins Revier

Von Mitte Juli bis Mitte August dauert beim Rehwild die Paarungszeit (Brunft). Dies bedeutet eine erhöhte Unfallgefahr und erfordert eine höhere Aufmerksamkeit der Autofahrer. Bereits im Juni beginnen die starken Rehböcke, allfällige Nebenbuhler zu vertreiben. Später beginnen sie damit, die Geissen vor sich herzutreiben. Rehgeiss und Bock queren im Rausch der Hormone wie kopflos die Strasse. Die Verkehrsteilnehmer sollten daher auf liebesblinde Rehe gefasst sein und vorausschauend fahren. Überquert ein Reh die Strasse, wird in aller Regel ein zweites folgen.

Gute Hygiene schützt vor dem Fuchsbandwurm

Der Fuchsbandwurm ist ein kleiner Bandwurm, der beim Menschen eine lebensgefährliche Wurmerkrankung auslösen kann. Mit dem Kot von Fuchs und Hund, seltener von Katzen, können Eier der Bandwürmer ausgeschieden werden. Menschen stecken sich durch den Kontakt mit infizierten Tieren oder durch verunreinigte rohe Lebensmittel an. Das Infektionsrisiko ist tief. In der Schweiz kommt es bei Menschen jährlich zu etwa 10 bis 20 Neuerkrankungen. Betroffen ist vorwiegend die Leber. Zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit können Jahre verstreichen. Mögliche Infektionsquellen sind ungewaschene, roh konsumierte Beeren, Fallobst, Gemüse, intensiver Kontakt mit Erde oder Gras, direkter Kontakt mit Füchsen oder mit infizierten Hunden. Zur Vorbeugung wird empfohlen, bodennah wachsende Waldfrüchte (Beeren, Pilze usw.) sowie Gemüse, Salat und Beeren aus Freilandkulturen und Fallobst vor dem Verzehr gründlich zu waschen, oder besser noch zu kochen. Nach Arbeiten mit Erde sind die Hände gründlich zu waschen. Hunde, die Mäuse fangen, müssen monatlich entwurmt werden. Ob beim Menschen eine Infektion vorliegt, kann mit einer Blutuntersuchung geklärt werden, bevor die Krankheitssymptome auftreten. Solange sich die Infektion in einem Frühstadium befindet, kann der Parasit durch eine Operation meist vollständig entfernt werden. Ein Merkblatt für Hundehalter findet sich unter:
Merkblatt für Hundehalter

Die Zecken sind wieder aktiv

In der warmen Jahreszeit sind die Zecken, auch Holzböcke genannt, aktiv. Sie können Krankheitserreger übertragen, die zum Teil zu gefährlichen Krankheiten führen. Dazu gehören insbesondere die Bakterienerkrankung Lyme-Borreliose und die Viruserkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Seltener können Fälle von Ehrlichiose oder Babesiose auftreten. Die Region Frauenfeld gehört zu den FSME-Hochrisikogebieten. Für den Schutz vor FSME steht eine Impfung zur Verfügung.

Zecken halten sich in Bodennähe (bis ca. 80 cm ab Boden) auf. Es empfiehlt sich, geschlossene Schuhe und Hosen zu tragen. Weiter soll man auf den Wegen bleiben und nicht durch das Unterholz oder Wiesen streifen. Nach einem Spaziergang im Wald oder in Waldnähe sucht man am besten den Körper ab und entfernt die Tiere, bevor sie sich festgesaugt haben. Empfehlenswert ist es weiter, nach dem Aufenthalt im Wald zu duschen und sich kräftig mit dem Frotteetuch trocken zu reiben.

Es gibt seit kurzem Kleidungsstücke (u.a. Socken, Hemden, Hosen), die Zecken abwehren sollen.

Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.zecken.ch.